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Wohnen auf Zeit
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. In Erfüllung des Auftrages erhält der Auftraggeber / die Auftraggeberin Angebote von Wohnraumanbietern, die ihm /ihr vorher nicht bekannt gewesen sind. Dieser Nachweis kann auch telefonisch oder per Fax geführt werden. Trotz aller Sorgfalt kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen werden.
2. Die Angebote sind vertraulich und nur für den/die Auftraggeber/in bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der Mitwohnzentrale. Rechnungsträger bleibt der/die ursprüngliche Auftraggeber/in, sofern nicht eine andere Vereinbarung mit der Mitwohnzentrale getroffen wird. Sollte dem/der Auftraggeber/in ein Angebot schon bekannt sein, so ist die Mitwohnzentrale umgehend hiervon unter Nennung der Quelle zu unterrichten.
3. Der Abschluß eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) über eines der bekanntgegeben Objekte oder mit einen der bekanntgegebenen Anbieter ist der Mitwohnzentrale umgehend mitzuteilen. Kommt aufgrund des Angebotes statt des ursprünglich beabsichtigen Geschäftes ein anderes oder ein zusätzliches Geschäft zustande und hat die Mitwohnzentrale die Möglichkeit zum Abschluss dieses Geschäftes nachgewiesen oder vermittelt, so steht der Mitwohnzentrale die Provision nach dem/n zustandegekommenen Geschäft/en zu.
4. Mit Abschluß dieses Mietvertrages (mündlich/schriftlich) wird eine Provision in Höhe von 1,5 Monatsmieten zzgl. MwSt. sofort fällig. Ist das Objekt vom Vermieter der Mitwohnzentrale gegenüber für eine Mietdauer von 10 Monaten angeboten, sucht der Wohnrauminteressent für unter 10 Monaten Mietzeit und liegt die tatsächliche Nutzungsdauer unter 10 Monaten, so berechnet sich die Provision entsprechend der umseitigen Staffelung.
5. Die Berechnungsgrundlage ist die Pauschalmiete, sofern vom Vermieter nicht bereits gesondert Nebenkosten angegeben wurden. Spätere Änderungen des Mietzinses haben keinen Einfluß auf die Berechnungsgrundlage des abgewickelten Auftrages.
6. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche gegen die Mitwohnzentrale. Der Anspruch der Mitwohnzentrale auf die volle, nach dem ursprünglichen Mietvertrag angefallene Vermittlungsgebühr, bleibt hiervon unberührt.
7. Die Haftung der Mitwohnzentrale über den vertraglichen Rahmen hinaus ist ausgeschlossen. In ihrem Tätigkeitsbereich haftet sie nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Änderungen und Ergänzungen gelten nur schriftlich. Sollten Teile des Vertrages rechtsunwirksam sein/werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Der Vertrag ist dann seinem Sinne gemäß gültig.
8. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Wohnen auf unbestimmte Zeit
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. In Erfüllung des Auftrages erhält der Auftraggeber Angebote von Wohnraumanbietern, die ihm vorher nicht bekannt gewesen sind. Dieser Nachweis kann auch telefonisch geführt werden. Die Tätigkeit des MWZ Immobilien beschränkt sich auf reine Vermittlung von Wohnrauminhabern und Wohnraumsuchenden. Die Herstellung eines Kontakts sowie die Wohnraum-überlassungsabsprache ist Aufgabe der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die bekanntgegebenen Angebote nicht an Dritte weiterzugeben. Im Fall einer Zuwiderhandlung haftet er für die volle Provision gemäß Nummer 4 dieses Vertrages.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn ein Mietvertrag/eine Übereinkunft zustande gekommen ist.
4. Mit Abschluß dieses Mietvertrages/der Übereinkunft mit dem Vermieter über eines der bekanntgebenen Objekte, wird eine Provision in Höhe von 2 Monatsnettomieten zzgl. gesetzl. MwSt (Nachweis/Vermittlungsgebühr) sofort fällig.
5. Der Vermittlungsvertrag wird automatisch storniert, wenn 1 Monat lang keine Meldung des Auftragsgebers bei der MWZ erfolgt.
6. Die Berechnungsgrundlage ist die Pauschalmiete, sofern vom Vermieter nicht bereits gesondert Nebenkosten angegeben wurden. Spätere Änderungen des Mietzinses haben keinen Einfluß auf die Berechnungsgrundlage des abgewickelten Auftrages.
7. Die Courtage fällt auch dann an, wenn der Firma MWZ Immobilien, Inhaber: Lindner, genannte Vermieter dem Interessenten oder einem von diesem angegebenen Dritten eine andere Mietangelegenheit benennt und ein Vertrag über dieses andere Objekt zustande kommt.
8. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche gegen die MWZ. Der Anspruch der MWZ auf die volle, nach dem ursprünglich abgeschlossenen Mietvertrag angefallene Vermittlungsgebühr, bleibt hiervon unberührt.
9. Im Falle des Kaufes - auch zu einem späteren Zeitpunkt - ist die ortsübliche Käufercourtage von 5,80 % incl. MwSt. geschuldet, die gezahlte Mietprovision wird in diesem Fall voll angerechnet.
10. Die Haftung des Vermittlers über den vertraglichen Rahmen hinaus ist ausgeschlossen. In seinem Tätigkeitsbereich haftet er nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Änderungen und Ergänzungen gelten nur schriftlich. Sollten Teile des Vertrages rechtsunwirksam sein/werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Der Vertrag ist dann seinem Sinne gemäß gültig. Gerichtsstand ist Kassel.
11. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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